NEUES LEITMOTIV
ReLive Short Cut: Eine Mindeststeuer für Superreiche – Fluch oder Segen? Gabriel Zucman im Gespräch mit Jens Südekum
Der Ökonom Gabriel Zucman diskutierte mit Jens Südekum, ob eine Mindeststeuer für Superreiche ein wirksames Instrument gegen Ungleichheit ist – oder Investitionen und Kapitalflüsse gefährdet.
VON
FORUM NEW ECONOMYVERÖFFENTLICHT
13. JANUAR 2026
Zu Beginn der Debatte führte Gabriel Zucman die Kernthesen seines kürzlich in Deutschland erschienenen Buchs „Reichensteuer: Aber richtig!“ aus. Er betonte zunächst, dass die globale Vermögensungleichheit nach wie vor zunehme. Während das Vermögen der Milliardär*innen weltweit 1987 noch drei Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprach, entspreche es heute rund 14 Prozent. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil eine Konzentration von Vermögen auch mit einer Konzentration von Macht einhergehe.
Angesichts dieser Entwicklungen forderte Zucman eine Mindeststeuer für Superreiche. Dabei solle sich eine solche Steuer nicht auf Einkommen beziehen, da Superreiche häufig gezielte Strategien zur Steuervermeidung entwickeln würden. Stattdessen solle das Vermögen besteuert werden. Konkret sollten Superreiche mit einem Vermögen von über 100 Millionen Euro einen Mindeststeuersatz von zwei Prozent zahlen. Die Höhe der Steuer sei dabei so gewählt, dass Superreiche eine vergleichbare relative Steuerlast tragen würden wie andere Bevölkerungsgruppen. Zucman erläuterte, dass bereits anfallende Steuern von diesem Steuersatz abgezogen werden sollten. Würde eine Person mit einem Vermögen von über 100 Millionen Euro bereits einen Steuersatz von über zwei Prozent zahlen, würden demnach keine weiteren Abgaben anfallen. Um Steuerflucht zu vermeiden, schlug Zucman außerdem vor, Superreiche auch nach der Auswanderung für einen befristeten Zeitraum (beispielsweise zehn Jahre) weiterhin nach diesem Satz zu besteuern.
„Extreme wealth must come with incompressible duties towards society.“
– Gabriel Zucman
Jens Südekum stimmte Zucmans Diagnose zu, nach der die wachsende Vermögensungleichheit ein elementares Problem darstellt. Prinzipiell befürwortete er daher auch das Konzept der sogenannten „taxe Zucman“. Dennoch nannte er zwei Argumente, die es zu beachten gelte.
Zunächst merkte er an, dass die Einführung einer solchen Steuer in der aktuellen Koalition schwer umzusetzen sei. Parallel dazu bestehe mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer aktuell die Möglichkeit, Momentum zu generieren und die Erbschaftsteuer zu reformieren. Dies sei auch dringend notwendig, da die Erbschaftsteuer aktuell viele Schlupflöcher aufweise. Eine parallele Forderung nach einer Reichensteuer könnte diesen Vorstoß jedoch gefährden. Er überlegte daher, ob eine angemessene Reform der Erbschaftsteuer eine adäquate Alternative zu einer Reichensteuer darstellen könne. Südekum merkte außerdem an, dass eine Besteuerung von Superreichen nach deren Auswanderung umfangreiche Änderungen in internationalen Steuerabkommen voraussetzen würde. Auch in diesem Zusammenhang stellte er infrage, ob eine Reform der Erbschaftsteuer nicht leichter umsetzbar wäre.
Zucman erwiderte, dass andere Länder eine solche Besteuerung nach Auswanderung bereits durchgesetzt hätten. So würden beispielsweise US-Bürger*innen auch nach dem Wegzug ins Ausland weiterhin von den USA besteuert. Dennoch stimmte er Südekum dahingehend zu, dass für die Umsetzung der von ihm vorgeschlagenen Änderungen umfangreiche Steuerabkommen mit anderen Ländern notwendig seien, was eine langfristige Planung erfordere. Kurzfristig könne man die für Superreiche anfallende Steuerlast deshalb auch einmalig bei ihrem Wegzug ins Ausland erheben. Diese sogenannte „Exit Tax“ existiere in Deutschland bereits und müsse lediglich reformiert werden, was kurzfristig den legislativen und administrativen Aufwand verringern würde. Zucman argumentierte, dass langfristig allerdings eine Änderung der internationalen Steuerabkommen notwendig sei, um Steuerflucht angemessen zu bekämpfen.
Mit Blick auf die politische Umsetzung merkte Zucman an, dass eine Steuer auf Superreiche tatsächlich sehr populär sei – in Frankreich würden aktuell 86 Prozent der Bevölkerung eine solche Steuer befürworten. Gleichzeitig sei die Erbschaftsteuer eher unbeliebt, da Menschen gerade in ungleichen Gesellschaften zunehmend an dem Konzept der Erbschaft festhalten würden. Zudem generiere eine Reichensteuer regelmäßig staatliche Einnahmen, während eine vergleichbare Erbschaftsteuer die gleiche Liquiditätssumme nur in unregelmäßigen Abständen generieren würde. Dennoch betonte Zucman abschließend die Bedeutung beider Steuerkonzepte, die sich gegenseitig ergänzen und nicht ausschließen würden.