DER STAAT  |  WORKING PAPERS

Für eine Investitionsregel als Kernstück einer Reform der deutschen Schuldenbremse

VON

VON TOM KREBS

VERÖFFENTLICHT

4. SEPTEMBER 2024

In der vorliegenden Studie werden die Möglichkeiten einer Reform der deutschen Schuldenbremse erörtert, um zusätzliche öffentliche Investitionen des Bundes über eine Kreditaufnahme zu finanzieren. Der Fokus der Analyse liegt auf einer grundgesetzlich verankerten Investitionsregel zur Finanzierung der notwendigen Zukunftsinvestitionen. Der hier entwickelte Vorschlag ist die Einführung einer grundgesetzlich verankerten Investitionsregel, welche die strukturelle Kreditaufnahme des Bundes auf die Investitionsausgaben gemäß haushaltsrechtlicher Abgrenzung (Finanzstatistik) begrenzt. Diese Reform kann mit einer minimalen Anpassung der grundgesetzlich verankerten deutschen Schuldenregel (Artikel 109 GG und Artikel 115 GG) umgesetzt werden. Die Anwendung der vorgeschlagenen Investitionsregel unter Berücksichtigung der europäischen Fiskalregeln hätte im Jahr 2023 eine strukturelle Nettokreditaufnahme von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zugelassen – eine Steigerung von 1,15 Prozentpunkten im Vergleich zu der aktuell zulässigen strukturellen Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Im Gegensatz zu den aktuellen europäischen Fiskalregeln setzt die vorgeschlagene Investitionsregel einen Anreiz, die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt zu priorisieren.

ZUM THEMA DER STAAT

KNOWLEDGE BASE

Jahrzehnte lang galt der Konsens, dass sich der Staat sich aus der Wirtschaft zurückziehen und man die Staatsschulden senken sollte, um den Wohlstand zu fördern. Dies hat jedoch zu chronischen Mängeln in Bildung und Infrastruktur geführt. Neuere Forschung versucht zu erörtern, wann es sinnvoll ist, dass sich der Staat in den Wirtschaftsprozess einmischt, um langanhaltenden Wohlstand zu garantieren und Krisen zu verhindern.

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