DER STAAT | WORKING PAPERS
Für eine Investitionsregel als Kernstück einer Reform der deutschen Schuldenbremse
von Tom Krebs
VERÖFFENTLICHT
4. SEPTEMBER 2024In der vorliegenden Studie werden die Möglichkeiten einer Reform der deutschen Schuldenbremse erörtert, um zusätzliche öffentliche Investitionen des Bundes über eine Kreditaufnahme zu finanzieren. Der Fokus der Analyse liegt auf einer grundgesetzlich verankerten Investitionsregel zur Finanzierung der notwendigen Zukunftsinvestitionen. Der hier entwickelte Vorschlag ist die Einführung einer grundgesetzlich verankerten Investitionsregel, welche die strukturelle Kreditaufnahme des Bundes auf die Investitionsausgaben gemäß haushaltsrechtlicher Abgrenzung (Finanzstatistik) begrenzt. Diese Reform kann mit einer minimalen Anpassung der grundgesetzlich verankerten deutschen Schuldenregel (Artikel 109 GG und Artikel 115 GG) umgesetzt werden. Die Anwendung der vorgeschlagenen Investitionsregel unter Berücksichtigung der europäischen Fiskalregeln hätte im Jahr 2023 eine strukturelle Nettokreditaufnahme von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zugelassen – eine Steigerung von 1,15 Prozentpunkten im Vergleich zu der aktuell zulässigen strukturellen Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Im Gegensatz zu den aktuellen europäischen Fiskalregeln setzt die vorgeschlagene Investitionsregel einen Anreiz, die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt zu priorisieren.