NEUES LEITMOTIV
ReLive Short Cut: Erbschaftsteuer vor dem Urteil – zu viel, zu wenig, zu ungerecht?
Werden große Erbschaften in Deutschland zu wenig oder zu stark besteuert? Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts diskutierten Stefan Bach (DIW Berlin) und Martyna Linartas Sinn, Wirkung und Gerechtigkeit der Erbschaftsteuer.
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FORUM NEW ECONOMYVERÖFFENTLICHT
6. FEBRUAR 2026
Werden große Erbschaften in Deutschland zu wenig besteuert – oder zu viel? Bei den einen werden bei der Frage gleich Ängste um das Haus der Großeltern geweckt. Andere halten dagegen, dass große Vermögen bisher de facto kaum besteuert werden. Der Streit wird erneut aufflammen, wenn demnächst das Bundesverfassungsgericht urteilt, ob die bisherige Handhabung in Ordnung ist.
Über Ursprung, Sinn und Auswirkungen der Erbschaftsteuer sprachen wir in unserem New Economy Short Cut:
Erbschaftsteuer vor dem Urteil – zu viel, zu wenig, zu ungerecht?
Thomas Fricke eröffnete die Debatte mit einem Überblick über die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Er erläuterte, dass das Bundesverfassungsgericht diese seit 1995 bereits dreimal als verfassungswidrig eingestuft hatte. Im letzten Urteil wurden 2014 insbesondere die Ausnahmen für Betriebsvermögen kritisiert. Die daraufhin 2016 beschlossene Reform habe diese Kritikpunkte jedoch nur unzureichend adressiert, weshalb erneut eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts werde nun in diesem Jahr erwartet.
Martyna Linartas ergänzte diese Ausführungen mit einer Einordnung der Geschichte und Logik der Erbschaftsteuer. Dabei betonte sie unter anderem, dass der Anteil von Erbschaften und Schenkungen am Gesamtvermögen seit 1970 kontinuierlich angestiegen sei und inzwischen mehr als 50 Prozent betrage. Angesichts dieser wachsenden Bedeutung von Erbschaften sei es immer wichtiger, in welche Familie man hineingeboren werde.
„Statistisch betrachtet sind wir schon heute eher eine Erbengesellschaft als eine Leistungsgesellschaft (…)“
Martyna Linartas
Linartas merkte außerdem an, dass die Rolle von Erbschaften noch bedeutender werde, wenn man nicht den Bevölkerungsdurchschnitt, sondern das Vermögen deutscher Milliardär*innen betrachte. In keinem anderen Land würde dieses Vermögen zu einem so hohen Anteil aus Erbschaften bestehen wie in Deutschland. Linartas betonte, dass solche Erbschaften in der Vergangenheit bereits deutlich stärker reguliert wurden. So lag der höchstmögliche Steuersatz auf Erbschaften 1920 bei 90 Prozent. Zwar sei die Erbschaftsteuer auch heute noch progressiv, faktisch gebe es aber zu viele Schlupflöcher, besonders für Superreiche. Diese Privilegien hätten seit 2009 Kosten in Höhe von über 90 Milliarden Euro verursacht.
Eine tiefergehende Analyse der Bundestagsdebatten zeige außerdem, dass die Schwächung der Erbschaftsteuer mit einem Wandel der politischen Narrative einhergegangen sei. Hätten sich Pro- und Kontra-Argumente zu Erbschaftsteuerreformen im Jahr 1919 noch die Waage gehalten, seien seit 1995 fast 90 Prozent der dazu im Bundestag vorgebrachten Argumente negativ konnotiert.
Anschließend führte Stefan Bach verschiedene Reformvorschläge zur Erbschaftsteuer aus. Mit Blick auf die älter werdende Bevölkerung und den damit verbundenen Anstieg von Schenkungen betonte er zuerst die wachsende Bedeutung von Erbschaften. Gleichzeitig stimmte er Linartas dahingehend zu, dass die jährlichen Steuerausfälle durch Schlupflöcher beträchtlich seien. Danach stellte Bach verschiedene Simulationen des DIW vor. Er zeigte zunächst, dass das Aussetzen aller bestehenden Steuervorteile, gerade bei Unternehmensübertragungen, jährliche Mehreinnahmen von etwa acht Milliarden Euro erbringen könne. Im Gegensatz dazu würde die von Wirtschaftsverbänden oftmals geforderte „Flat Tax“ von etwa 10 Prozent zwei bis drei Milliarden Euro weniger einbringen als die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Schließlich sprach sich Bach für eine moderate Lösung aus. Demnach sollten die Begünstigungen für Unternehmensübertragungen reduziert werden, während gleichzeitig höhere Lebensfreibeträge eingeführt werden sollten. Damit könne ein Mehraufkommen von mehr als 2,4 Milliarden Euro jährlich generiert werden.